Die Muslime und die Religionsfreiheit

In Deutschland gibt es die Religionsfreiheit. Und das ist gut so. Jeder kann an das Glauben, was er will. Zumindest so lange er nicht gegen Gesetze verstößt und das Miteinander nicht stört. Jeder kann sich wannimmer gegen Mekka werfen und beten, solange er es nicht unbedingt auf der Autobahn macht.

So ähnlich sieht man es auch in Algerien, auch wenn der Fall uns ein wenig befremdlich vorkommt. Dort nämlich stehen christliche Bauarbeiter vor Gericht, weil sie im verborgenen eine Brotzeit zu sich genommen haben. Während des Ramadan. Zum einen verstoßen sie damit gegen islamische Gebote. Zum anderen haben sie damit auch die öffentliche Ordnung gestört. Und für beides zusammen fordert der algerische Staatsanwalt drei Jahre Haft.

Der Fall soll sich folgendermaßen zugetragen haben: Auf einer Baustelle in der kabylischen Stadt Ain El Hammam sollen die Bauarbeiter am 13. August diesen Jahres bei 40 Grad Hitze hinter einer Mauer Limonade getrunken und „Sandwitches“ gegessen haben. Die Bauarbeiter sagen vor Gericht aus, dass niemand sie hätte sehen können. Nicht einmal vom Flußzeug aus hätte man sie sehen können, so die Aussage vor Gericht. Doch irgendwie hat man sie gesehen oder irgendwer hat die Polizei gerufen. Denn diese hat die Bauarbeiter noch vor Vollendung der Straftat festgenommen und die Beweise gesichert: Die belegten Brote und die noch nicht ausgetrunkene Limonadenflasche wurden bei Gericht vorgelegt.

Dass dieser Fall Nicht-Muslimen befremdlich vorkommt, liegt auf der Hand. Auch in der Türkei kann ich – zumindest in vielen Teilen – als Christ auch im Ramadan essen. Es stört nicht die öffentliche Ordnung, auf das der algerische Staatsanwalt in seinem Fall abzielt. Denn die Nichteinhaltung der Fastenregeln ist gemäß algerischem Recht zwar im dortigen Strafgesetzbuch geregelt, doch auch Algerien hat 1998 die UN-Vereinbarung zu Menschenrechten und Grundfreiheiten unterzeichnet, unter der auch die Religionsfreiheit fällt. Also wird das Gericht sich hauptsächlich mit der Störung der öffentlichen Ordnung befassen müssen. Würde dieser Fall nicht inzwischen weltweit für Empörung sorgen, wäre das Strafmaß für diese Tat sicherlich ebenfalls für unsere Augen unverhältnismäßig. Den christlichen Bauarbeitern dürfte die internationale Beobachtung in der Strafzumessung sicherlich einen großen Gefallen bereiten.

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