Verbot eines Computerspiel-Wettbewerb in Stuttgart / Kinderporno-Sperren: Sieben Eckpunkte und offene Kernfragen

Angesichts der Ereignisse und des schrecklichen Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen, bei dem 15 Menschen getötet wurden, können wir eine solche Veranstaltung derzeit in unserer Stadt nicht akzeptieren“, begründete Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) die Absage. Die für kommenden Freitag geplante Veranstaltung, bei der im Rahmen des „Intel Friday Night Game“ Teams der Electronic Sports League (ESL) in den Disziplinen „Warcraft “ sowie „Counter-Strike 1.6“ und „Counter-Strike: Source“ Spieler vor Publikum gegeneinander antreten sollten, bedeutet dies das Aus. „Das sei man den Familien, Angehörigen und Freunden der Opfer schuldig.“, so Stuttgarts Oberbürgermeister weiter.

Die Frage, ob ein solches Verbot gerechtfertig ist, entzweit die Republik. Der Veranstalter Turtle Entertainment scheint jedoch nicht unerheblich an dem Verbot beteiligt gewesen zu sein. So hat der Veranstalter die Bitte der Stadt, in Stuttgart andere Spiele zu verwenden, offenbar abgelehnt. Beachtenswert ist auch, dass der Public-Relations-Verantwortliche und Jugendschutzbeauftragte bei Turtle Entertainment, Ibrahim Mazari, in einem Interview mit dem Stuttgarter Wochenblatt Angesichts der Ereignisse und des schrecklichen Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen, bei dem 15 Menschen getötet wurden, können wir eine solche Veranstaltung derzeit in unserer Stadt nicht akzeptieren“, begründete Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) die Absage. Die für kommenden Freitag geplante Veranstaltung, bei der im Rahmen des „Intel Friday Night Game“ Teams der Electronic Sports League (ESL) in den Disziplinen „Warcraft“ sowie „Counter-Strike 1.6“ und „Counter-Strike: Source“ Spieler vor Publikum gegeneinander antreten sollten, bedeutet dies das Aus. „Das sei man den Familien, Angehörigen und Freunden der Opfer schuldig.“, so Stuttgarts Oberbürgermeister weiter. Die Frage, ob ein solches Verbot gerechtfertig ist, entzweit die Republik. Der Veranstalter Turtle Entertainment scheint jedoch nicht unerheblich an dem Verbot beteiligt gewesen zu sein. So hat der Veranstalter die Bitte der Stadt, in Stuttgart andere Spiele zu verwenden, offenbar abgelehnt. Beachtenswert ist auch, dass der Public-Relations-Verantwortliche und Jugendschutzbeauftragte bei Turtle Entertainment, Ibrahim Mazari, in einem Interview mit dem Stuttgarter Wochenblatt (http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/1977375) sich nicht einmal bereiterklärte, eine Schweigeminute für die Opfer des Amoklaufs einzulegen.   Kinderporno-Sperren: Sieben Eckpunkte und offene Kernfragen  Kinderpornografie ist ein schmutziges Thema, das aus unserer Gesellschaft verbannt gehört. Doch dürfen dafür unsere Grundrechte geopfert werden? Darf unter dem Mantel des ehrenwerten Schutzes von Kinder das Internet von staatlicher Seite zensiert werden? Die Bundesregierung will „mit aller Entschiedenheit den Kampf gegen Kinderpornographie verstärken“. Erklärtes Ziel sei es, neben dem Schutz der Opfer und dem Kampf gegen deren erneute „Viktimisierung“ den „kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen“. Das Bundeskabinett hat sich im Streit um die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit Nachdruck geforderte Vereinbarung über die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Webseiten auf sieben unverbindliche Eckpunkte für einen möglichen Gesetzesentwurf geeinigt.  Die sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung zeigen unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Die von den Internet-Providern verlangte Rechtssicherheit für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gewünschte rasche Unterzeichnung einer vertraglichen können die Eckpunkte nicht bieten. Die Beschlussvorlage sichert ihnen allein zu, dass „Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind“. Voraussetzung dazu sei, dass sich die Internet-Provider „bei der Durchführung der Maßnahmen“ zu Websperren an die nicht näher erläuterten „rechtlichen Vorgaben“ halten. Es soll keine Verpflichtung für die Anbieter geben, „selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen“. Die Liste der zu sperrenden Webadressen werde durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei werde sichergestellt, „dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist“. Die Bundesregierung soll in der heutigen Kabinettsitzung dem Gesetzesentwurf zustimmen.“

Kinderporno-Sperren: Sieben Eckpunkte und offene Kernfragen
Kinderpornografie ist ein schmutziges Thema, das aus unserer Gesellschaft verbannt gehört. Doch dürfen dafür unsere Grundrechte geopfert werden? Darf unter dem Mantel des ehrenwerten Schutzes von Kinder das Internet von staatlicher Seite zensiert werden?
Die Bundesregierung will „mit aller Entschiedenheit den Kampf gegen Kinderpornographie verstärken“. Erklärtes Ziel sei es, neben dem Schutz der Opfer und dem Kampf gegen deren erneute „Viktimisierung“ den „kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen“. Das Bundeskabinett hat sich im Streit um die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit Nachdruck geforderte Vereinbarung über die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Webseiten auf sieben unverbindliche Eckpunkte für einen möglichen Gesetzesentwurf geeinigt.
Die sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung zeigen unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch „Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte“ zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.
Die von den Internet-Providern verlangte Rechtssicherheit für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gewünschte rasche Unterzeichnung einer vertraglichen können die Eckpunkte nicht bieten. Die Beschlussvorlage sichert ihnen allein zu, dass „Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind“. Voraussetzung dazu sei, dass sich die Internet-Provider „bei der Durchführung der Maßnahmen“ zu Websperren an die nicht näher erläuterten „rechtlichen Vorgaben“ halten. Es soll keine Verpflichtung für die Anbieter geben, „selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen“. Die Liste der zu sperrenden Webadressen werde durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei werde sichergestellt, „dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist“.
Die Bundesregierung soll in der heutigen Kabinettsitzung dem Gesetzesentwurf zustimmen.

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