Windows Live Messenger deaktivieren

Wenn Sie die Windows Live Produke installieren, schleicht sich ungewollt der Windows Live Messenger mit auf Ihren PC. Mit dem Windows Live Messenger können Sie mit den Menschen in Verbindung treten, sofern diese ebenfalls online über einen Messenger online sind. Letztendlich ist es eine Art Email, nur schneller und nahezu ohne Verzögerung.

Wer diesen Kinderkram nicht möchte, kann ihn versuchen zu deinstallieren. Doch dies ist nicht ganz so einfach, da sich verschiedene Versionen und Möglichkeiten ergeben. Öffnen Sie dazu den Live Messenger (Doppelklick auf das Messenger-Logo in der Taskleiste). Klicken Sie anschließend auf “Extras/Optionen” und auf “Einstellungen”. Entfernen Sie den Haken vor „Dieses Programm ausführen wenn Windows gestartet wird”.
Wenn Sie die Schaltfläche „Extras” nicht angezeigt bekommen, müssen Sie einen anderen Weg gehen. Man könnte meinen, dass der Live Messenger sich unter Einstellungen/Systemsteuerung/Software deinstallieren lassen würde. Doch da ist er nicht zu finden. Unter „Windows Komponenten hinzufügen/entfernen” ist zwar der Eintrag “Windows Messenger” (evtl. sogar mehrmals je nach Rechnerversion) vorhanden, lässt sich aber nicht entfernen.
Um dies dennoch möglich zu machen, muss die Datei SYSOC.INF im Ordner “c:\windowsinf” in einem Texteditor geöffnet werden (wenn Ordner nicht sichtbar, vorher die Exploreransicht unter “Extras > Ordneroptionen > Ansicht” auf “Alle Dateien und Ordner anzeigen” ändern).
Suchen Sie den Eintrag

"msmsgs=msgrocm.dll,OcEntry,msmsgs.inf,hide,7"

In dieser Zeile muss das “hide” entfernt werden, es soll also

"msmsgs=msgrocm.dll,OcEntry,msmsgs.inf,,7"

in der Zeile stehen. Datei schließen. Dann im Menü “Windows Komponenten hinzufügen/entfernen” den Haken bei “Windows Messenger” entfernen, auf “Weiter” klicken und noch einmal prüfen, ob der Haken nun dauerhaft entfernt ist.

Wenn Sie den Messenger deaktiviert haben, dann aber doch diesen wieder installieren wollen, sollten Sie aus Sicherheitsgründen auf den neusten Messenger aufsetzen. Aktivieren Sie also nicht den im Betriebsystem verankerten Messenger. Gehen zu Microsoft auf die Downloadseite und laden Sie sich den neusten Messenger herunter.

Schichtenfernsehsender Premiere

Mit allen Mitteln versucht der Bezahlsender Premiere seit Jahren uns potentielle Kunden als zahlende Abonnenten zu werden. Ob im Fernsehspot oder in der Printwerbung. Premiere ist überall. Kaum eine Kneipe die es sich leisten kann, nicht per Leuchtreklame an der Pforte auf die übertragung der  Fußball-Bundesliga hinzuweisen.

Und trotzdem werde ich nicht Kunde. Warum auch? Es ist sicherlich angenehm, noch weitere TV-Sender zu haben. Dank digitaler Kabelbox habe ich nun noch mehr Sender. Noch mehr Sender, auf denen nichts gescheites kommt. Nun brauche ich einige Minuten mehr, bis ich alle TV-Sender durchgezappt habe. Minuten, in denen meine Mitbewohnerin mir aufgeregt die TV-Fernbedienung aus der Hand reißen will. Wäre da noch Platz für Premiere? Sicher, aber nicht zu diesem Preis! Werfen wir einen Blick auf die aktuellen Premiere-Preise. Ein „Hauptpaket“ kostet 19,99 Euro im Monat, zwei Pakete 34,99 Euro. Zusätzlich einmalig 40 bis 70 Euro für diverse Technik. Also rund 20 Euro, die meine Haushaltskasse zusätzlich belasten. Wenn ich einmal im Monat zu zweit ins Kino gehe, ist dieser Preis sicherlich zu rechtfertigen. Mit Chips, Popcorn für die Frau und ein Bier für mich kann ich mir das Spielfilmpaket und den Sportkanal leisten. Aber gehe ich wirklich jeden Monat einmal ins Kino?

Mir fällt sofort die Aussage einer bekannten Bankangestellten ein. Ohne das Bankgeheimnis zu brechen sagte sie einmal zu mir, dass jeder, der auf der Bank kein Geld mehr bekommt, auch Premiere habe. Kosten, die die Bank per Rücklastschrift zurückbucht. Sicherlich eine pauschale Verallgemeinerung, doch genau für diese Gruppe rechtfertigt sich Bezahlfernsehen. Der gemeine Arbeitnehmer, der am Wochenende einmal einen Film schaut, überlegt sich zweimal, ob er sich zwölf Monate an einen Vertrag bindet. Für einen mit reichlich Freizeit ausgestatteter Angestellter der öffentlichen Arbeitsagentur ist das Angebot wahrscheinlich lukrativer.

Premiere hat im vergangenen September die Zahl von 3,4 Millionen Abonnenten genannt. Im Januar 2009 meldete die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenzahl von 3.489.000 (Quelle: www.arbeitsagentur.de).

Inzwischen wurde jedoch die Zahl der Abonnenten vom Premiere-Chef Mark Williams um eine Million nach unten korrigiert. Offenbar hat das Management bewusst eine Million Karteileichen dazugerechnet, um die zu meldende Abonnentenzahl künstlich auf hohem Niveau zu halten. Wie zu entnehmen ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einem Bericht der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag zufolge deshalb eine „förmliche Untersuchung wegen des Verdachts des Insiderhandels und der Marktmanipulation in Aktien der Premiere AG“ eingeleitet. Diese falsche Veröffentlichung gilt als Ordnungswidrigkeit oder sogar als eine Straftat. Sollte sich der Verdacht auf eine Straftat erhärten, werde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, so Euro am Sonntag.

Wenn dem so ist, dürften bei Premiere nicht nur „gängige“ Mitarbeiterentlassungen anstehen, sondern auch ein Bauernopfer im Management wird zu finden sein. Es ist zu hoffen, dass die Entlassenen wenigstens über einen Sozialplan mit einem Premiere-Abo versorgt werden.

Auto-Leasing: Der Bumerang trifft die Händler

Ein teures Auto zu fahren war noch nie so einfach. Daran ist nicht einmal die Finanzkrise schuld. Schon seit Jahren buhlen die Autohändler um Kunden. Ziel der Händler ist nicht unbedingt der Fahrzeugverkauf an einen Kunden – auch Leasingverträge standen hoch im Kurs der Autohändler. Doch inzwischen schlägt diese Geschäftspolitik zurück. Was als Gelddruckmaschine genutzt wurde, trifft heute die Autohändler wie ein Bumerang. Fast jedes am Ende des Leasingvertrages zurückgegebene Auto bringt dem Händler hohe Verluste ein.

Wie der ADAC in seinem Magazin „ADAC motorwelt 3/2009“ berichtet, sind inzwischen zwei Drittel aller Autos in Deutschland geleast. Für beide Partner ist dies scheinbar ein lukratives Geschäft. Der Kunde erhält ein neues Fahrzeug. Die monatlichen Kosten für seine Mobilität sind kalkulierbar, da das Fahrzeug sich meist über die gesamte Leasingzeit noch in der Garantiezeit befindet. Lediglich routinemäßige Werkstattaufenthalte fallen an. Und je nach Leasingvertrag sind diese Kosten bereits in der Leasingrate enthalten.

Nach dem Ende des Leasingzeitraumes gibt der Kunde das Fahrzeug zurück und der Händler kann das Fahrzeug als Gebrauchtwagen verkaufen. Normalerweise mit einem satten Gewinnaufschlag. Normalerweise.

„Der Preisverfall im letzten Jahr war wahnsinnig“, so Caterine Batdorf, eine vom ADAC befragte Geschäftsführerin eines BMW-Händlers aus dem Raum München. So rechnet der ADAC vor, dass für eine 42 000 Euro teure E-Klasse eine Leasingrate von 770 Euro monatlich zu bezahlen sind. Nach drei Jahren Leasingdauer hat der Kunde 27 720 Euro bezahlt. Nach dieser Rechnung müsste der Gebrauchte also mindestens 14 000 Euro Restwert dem Händler in die Kasse bringen. Doch sind diese Preise derzeit kaum auf dem Markt zu erzielen. Hersteller wie Mercedes, Audi oder BMW gingen bisher davon aus, dass ein drei Jahre alter Leasingrückläufer noch einen Restwert von 53 Prozent des Listenneupreises erzielt. In der Vergangenheit war dies der Fall, die Preise stiegen von Jahr zu Jahr. Doch auch diese Blase ist geplatzt. Nahezu jeder Leasingrückläufer ist derzeit ein Verlustgeschäft für den Händler. So gibt der ADAC an, dass ein Mercedes E220 CDI 2007 noch 59 Prozent, 2009 nur knapp 50 Prozent kalkulierter Restwert erzielt.

So ist der Ruf der deutschen Automobilhändler nach Hilfe durch die Mutterkonzerne groß. Diese sollen sich stärker als bisher an den Risiken der Leasingverträge beteiligen. Dem ADAC zu Folge hat BMW beispielsweise eine Milliarde Euro für Verluste zurückgestellt. Mercedes soll in ähnlicher Höhe Rückstellungen gebildet haben. Doch dieses Geld ist ausschließlich für Händler in den USA bestimmt.

Verbot eines Computerspiel-Wettbewerb in Stuttgart / Kinderporno-Sperren: Sieben Eckpunkte und offene Kernfragen

Angesichts der Ereignisse und des schrecklichen Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen, bei dem 15 Menschen getötet wurden, können wir eine solche Veranstaltung derzeit in unserer Stadt nicht akzeptieren“, begründete Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) die Absage. Die für kommenden Freitag geplante Veranstaltung, bei der im Rahmen des „Intel Friday Night Game“ Teams der Electronic Sports League (ESL) in den Disziplinen „Warcraft “ sowie „Counter-Strike 1.6“ und „Counter-Strike: Source“ Spieler vor Publikum gegeneinander antreten sollten, bedeutet dies das Aus. „Das sei man den Familien, Angehörigen und Freunden der Opfer schuldig.“, so Stuttgarts Oberbürgermeister weiter.

Die Frage, ob ein solches Verbot gerechtfertig ist, entzweit die Republik. Der Veranstalter Turtle Entertainment scheint jedoch nicht unerheblich an dem Verbot beteiligt gewesen zu sein. So hat der Veranstalter die Bitte der Stadt, in Stuttgart andere Spiele zu verwenden, offenbar abgelehnt. Beachtenswert ist auch, dass der Public-Relations-Verantwortliche und Jugendschutzbeauftragte bei Turtle Entertainment, Ibrahim Mazari, in einem Interview mit dem Stuttgarter Wochenblatt Angesichts der Ereignisse und des schrecklichen Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen, bei dem 15 Menschen getötet wurden, können wir eine solche Veranstaltung derzeit in unserer Stadt nicht akzeptieren“, begründete Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) die Absage. Die für kommenden Freitag geplante Veranstaltung, bei der im Rahmen des „Intel Friday Night Game“ Teams der Electronic Sports League (ESL) in den Disziplinen „Warcraft“ sowie „Counter-Strike 1.6“ und „Counter-Strike: Source“ Spieler vor Publikum gegeneinander antreten sollten, bedeutet dies das Aus. „Das sei man den Familien, Angehörigen und Freunden der Opfer schuldig.“, so Stuttgarts Oberbürgermeister weiter. Die Frage, ob ein solches Verbot gerechtfertig ist, entzweit die Republik. Der Veranstalter Turtle Entertainment scheint jedoch nicht unerheblich an dem Verbot beteiligt gewesen zu sein. So hat der Veranstalter die Bitte der Stadt, in Stuttgart andere Spiele zu verwenden, offenbar abgelehnt. Beachtenswert ist auch, dass der Public-Relations-Verantwortliche und Jugendschutzbeauftragte bei Turtle Entertainment, Ibrahim Mazari, in einem Interview mit dem Stuttgarter Wochenblatt (http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/1977375) sich nicht einmal bereiterklärte, eine Schweigeminute für die Opfer des Amoklaufs einzulegen.   Kinderporno-Sperren: Sieben Eckpunkte und offene Kernfragen  Kinderpornografie ist ein schmutziges Thema, das aus unserer Gesellschaft verbannt gehört. Doch dürfen dafür unsere Grundrechte geopfert werden? Darf unter dem Mantel des ehrenwerten Schutzes von Kinder das Internet von staatlicher Seite zensiert werden? Die Bundesregierung will „mit aller Entschiedenheit den Kampf gegen Kinderpornographie verstärken“. Erklärtes Ziel sei es, neben dem Schutz der Opfer und dem Kampf gegen deren erneute „Viktimisierung“ den „kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen“. Das Bundeskabinett hat sich im Streit um die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit Nachdruck geforderte Vereinbarung über die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Webseiten auf sieben unverbindliche Eckpunkte für einen möglichen Gesetzesentwurf geeinigt.  Die sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung zeigen unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Die von den Internet-Providern verlangte Rechtssicherheit für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gewünschte rasche Unterzeichnung einer vertraglichen können die Eckpunkte nicht bieten. Die Beschlussvorlage sichert ihnen allein zu, dass „Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind“. Voraussetzung dazu sei, dass sich die Internet-Provider „bei der Durchführung der Maßnahmen“ zu Websperren an die nicht näher erläuterten „rechtlichen Vorgaben“ halten. Es soll keine Verpflichtung für die Anbieter geben, „selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen“. Die Liste der zu sperrenden Webadressen werde durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei werde sichergestellt, „dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist“. Die Bundesregierung soll in der heutigen Kabinettsitzung dem Gesetzesentwurf zustimmen.“

Kinderporno-Sperren: Sieben Eckpunkte und offene Kernfragen
Kinderpornografie ist ein schmutziges Thema, das aus unserer Gesellschaft verbannt gehört. Doch dürfen dafür unsere Grundrechte geopfert werden? Darf unter dem Mantel des ehrenwerten Schutzes von Kinder das Internet von staatlicher Seite zensiert werden?
Die Bundesregierung will „mit aller Entschiedenheit den Kampf gegen Kinderpornographie verstärken“. Erklärtes Ziel sei es, neben dem Schutz der Opfer und dem Kampf gegen deren erneute „Viktimisierung“ den „kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen“. Das Bundeskabinett hat sich im Streit um die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit Nachdruck geforderte Vereinbarung über die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Webseiten auf sieben unverbindliche Eckpunkte für einen möglichen Gesetzesentwurf geeinigt.
Die sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung zeigen unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch „Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte“ zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.
Die von den Internet-Providern verlangte Rechtssicherheit für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gewünschte rasche Unterzeichnung einer vertraglichen können die Eckpunkte nicht bieten. Die Beschlussvorlage sichert ihnen allein zu, dass „Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind“. Voraussetzung dazu sei, dass sich die Internet-Provider „bei der Durchführung der Maßnahmen“ zu Websperren an die nicht näher erläuterten „rechtlichen Vorgaben“ halten. Es soll keine Verpflichtung für die Anbieter geben, „selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen“. Die Liste der zu sperrenden Webadressen werde durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei werde sichergestellt, „dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist“.
Die Bundesregierung soll in der heutigen Kabinettsitzung dem Gesetzesentwurf zustimmen.