Der Porsche Coup – Teil 1

23. Juni 2006: Porsche will seinen Anteil an VW auf 25,1 Prozent aufstocken und bittet das Bundeskartellamt diesen Schritt zu prüfen. Anders als bei anderen Aktiengesellschaften ist damit noch keine Sperrminorität erreicht, denn das VW-Gesetz enthält eine Stimmrechtsbegrenzung bei 20 Prozent. Porsche rechnet damit, dass der Europäische Gerichtshof das VW-Gesetz 2007 kippen wird.

13. Februar 2007: EU-Generalanwalt Damazo Ruiz-Jarabo Colomer beantragt, einer Klage der Europäischen Kommission gegen das VW-Gesetz stattzugeben.

24. März 2007: Der Porsche-Aufsichtsrat genehmigt die Erhöhung des VW-Anteils auf mehr als 30 Prozent.

29. Mai 2007: Das Land Niedersachsen kauft für rund 41 Millionen Euro weitere VW-Aktien. Damit will Ministerpräsident Wulff  verhindern, dass der Länderanteil bei den Stimmrechten unter 20 Prozent sinkt.

23. Oktober 2007: Der Europäische Gerichtshof verwirft das deutsche VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen Sonderrechte am Wolfsburger Automobilkonzern sichert. Porsche-Chef Wiedeking begrüßt das Urteil: „Wir sind daran interessiert, unsere Stimmrechte auch voll ausüben zu können“.
Die große Koalition in Berlin beginnt mit einer änderung des VW-Gesetzes. Das Ziel, dass Niedersachsen weiterhin ein Vetorecht behalten soll, immer vor Augen.

3. März 2008: Der Porsche-Aufsichtsrat genehmigt eine Aufstockung der Beteiligung an VW auf mehr als 50 Prozent.

Herbst 2008: Porsche teilt überraschend mit, dass man sich bereits einen großen Teil der VW Stammaktien gesichert habe und eine übernahme von Volkswagen in greifbare Nähe gerückt sei.

19. September 2008: Die VW-Aktie schließt mit einem plus von 27 Prozent auf einem Rekordhoch von 305 Euro. „Ich kann mich nicht erinnern, dass ein Dax-Wert schon einmal mehr als 25 Prozent gestiegen ist“, sagte der Auto-Analyst Frank Schwope von der NordLB dem Handelsblatt.

29. September 2008: Porsche legt Pflichtangebot für Audi vor, nachdem Porsche Mitte September seine Anteile an VW auf mehr als 35 Prozent aufgestockt hat. „Allerdings sieht Porsche Audi als integralen Bestandteil des Volkswagen-Konzerns und hat nicht die Absicht, Audi herauszulösen“, betonte Porsche. Porsche bietet den Audi-Aktionären lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis von 485,83 Euro je Aktie.

07. Oktober 2008: Die Volkswagen-Aktie steigt seit Wochen entgegen des Börsen-Trend nach oben. Heute erreicht das Papier ein Kursgewinn von 50 Prozent. Mit 452 Euro wurde zwischenzeitlich ein neuer Rekordkurs gehandelt. Ein Kursgewinn von mehr als 150 Prozent seit Jahresanfang.

21. Oktober 2008: Die VW-Aktie setzt ihre Talfahrt fort und verliert 12,4 Prozent. Kurs: 242,75 Euro.

23. Oktober 2008: Während fast alle deutschen Aktien ins Minus rutschten, legte die VW-Aktie wochenlang kräftig zu. Seit einer Woche hat die VW-Aktie jedoch 40 Prozent ihres Wertes verloren. Heute fällt sie um rund sieben Prozent auf 226 Euro.

27. Oktober 2008: Ein mehr als 200-prozentiger Kurssprung der VW-Aktie treibt die Börse. Neues Kurshoch von 635 Euro.

28. Oktober 2008: Die Volkswagen-Aktie kostet zweitweise 1005 Euro. Damit ist Volkswagen 300 Milliarden Euro wert und damit das teuerste Unternehmen der Welt.

29. Oktober 2008: Porsche weist von sich, an den Turbulenzen um den VW-Aktienkurs schuld zu sein. „Wir verkaufen keine Stammaktien, nur Optionen“, sagte ein Sprecher. Die Stuttgarter hatten am Wochenende bekanntgeben, ihren Anteil an VW auf 42,6 Prozent erhöht zu haben und zusätzlich 31,5 Prozent in Form von Optionen zur Kurssicherung zu halten.

Paintball ist die Wurzel allen Übels

Ich gebe es ja zu. Ich bin noch nie mit einer Farbpistole durch einen Parkur gehetzt, hab noch nie versucht, meine Mitspieler abzuballern. Auch Videospiele, die das Ziel haben, virtuelle Menschen, Aliens oder andere Fantasiefiguren zu zerlegen, finde ich ziemlich dämlich. Als ebenso dämlich finde ich den Vorschlag der Arbeitsgruppe aus Experten der Innenministerien von Bund und Ländern, Gotcha (Paintball) und Laserdrome zu verbieten. Diese Arbeitsgruppe fand sich anlässlich des Amoklauf von Winnenden zusammen um Konsequenzen aus der Bluttat eines 17-Jährigen zu ziehen. Die Große Koalition hat sich Zeitungsberichten zufolge weiter auf eine Verschärfung des Waffenrechts verständigt, das unter anderen die kurzfristige Einführung eines bundesweiten Waffenregisters vorsieht. Wie üblich sind Details nach wie vor strittig. Ob Waffenbesitzer verdachtsunabhängig kontrolliert werden dürfen und ob Waffenschränke in Zukunft nur noch biometrisch gesichert werden dürfen, darüber herrscht noch keine Einigkeit. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Vorschläge der Arbeitsgruppe zügig umgesetzt werden. Die nächste Bundestagswahl steht schließlich vor der Tür.

Die Arbeitsgruppe spricht sich unter anderem für ein Verbot „sogenannter Spiele“ wie Gotcha und Laserdrome aus. Es bestehe die Gefahr, „dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden“, zitiert die Berliner Zeitung das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe. So soll eine Veranstaltung oder deren Teilnahme an „menschenverachtenden Spielen“ als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Nicht dass es mich interessiert, ob Jugendliche oder scheinbar Erwachsene durch den Wald hetzen und Plastikkugeln mit Farbfüllung verschießen. So stelle ich mir schon die Frage, ob die Hemmschwelle zu einem Amoklauf tatsächlich sinkt, wenn ich vorher begeistert Paintball gespielt habe. Dass die Mitgliedschaft in einem Spotschützenclub inzwischen Betroffene zu potentiellen Attentäter macht, ist eine weitere Nebenerscheinung, die einem den Kopf schütteln lässt.

Ich bin nur froh, dass noch keiner ernsthaft versucht hat, an der Schuldunfähigkeit von Kindern unter 14 Jahren zu rütteln. Denn wenn das Räuber und Gendarm-Spielen – und das haben wir alle als Kinder gespielt – ebenfalls unter das Verbot fallen sollte, sehe ich draußen im Wald tagtäglich herscharen von Gesetzesbrecher – und potentieller Amoklauf-Nachwuchs.

Ubuntu-Betriebsystem auf einem USB-Boot-Stick

Wenn Sie einen bootfähigen USB-Stick haben (siehe „USB-Stick vorbereiten“), können Sie darauf ein Ubuntu installieren. Vorteile gegenüber eine Live-CD ist das portable des Sticks. Auf fremden PCs einfach den Stick einstecken, Rechner starten und ich habe mein eigenes Betriebsystem, egal, welches dort installiert ist und egal, welche Viren sich auf dem Rechner befinden. Zudem kann ich über dieses System auch auf den Wirts-PC zugreifen, eventuell Daten retten oder auch den PC nach Viren scannen.

So gehen Sie vor: Es gibt ein Freeware-Tool namens „USBuntu Live Creator“ (Aktuelle Version 1.4.3b, Freeware unter www.usbuntu.slym.fr). Downloaden Sie dieses und entpacken dies. Starten Sie die Datei „USBuntu Live Creator.exe“. Im „Schritt 1“ wählen Sie Ihren USB-Stick aus, auf dem das Betriebsystem installiert werden soll. im „Schritt 2“ wählen Sie eine Quelle aus. Hier können Sie eine ISO-Datei direkt angeben, eine CD oder den Download aus dem Netz starten. Aktuelle Ubuntu-Version ist „ubuntu-9.04-desktop-i386.iso“.

Wählen Sie im „Schritt 3“ die Persistenz aus. Gemeint ist damit, die Größe der virtuellen Festplatte zum Speichern der Systemdateien und Daten festzulegen. Sie können die Größe in Megabytes direkt eingeben oder per Schieberegler bestimmen. Es sollten mindestens 1GB sein. Eine Ampel zeigt per „Grün“ an, ob der Speicherplatz genügt.

Im „Schritt 4“ legen Sie die Optionen fest. Mit „Angelegte Dateien (verstecken)“ machen Sie das Ubuntu für Windows unsichtbar.  Wenn Sie den Stick bereits über HP USB Disk Storage Format“ formatiert haben, müssen Sie ihn nicht noch mal formatieren. Die Option „Ubuntustart von Windows heraus erlauben“ ermöglicht es Ihnen, Ubuntu auch als virtuelle Maschine von Windows aus zu starten. Dies kann eventuell sehr nützlich sein.

Klicken Sie auf den Pfeil in „Schritt 5“ und installieren Sie Ubuntu. Dieser Vorgang wird rund 30 Minuten dauern (je nach PC). Es erscheint eine Meldung, dass der Installationsvorgang erfolgreich beendet wurde.
Starten Sie nun den PC neu und sorgen Sie dafür, dass der PC von USB bootet (bei Asus EeePC beim Startvorgang ESC drücken, dann USB-Device auswählen).

Abwrackprämie: Chronik des Versagens

Ende 2008: Der PKW-Absatz bricht ein und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) greift der Automobilindustrie unter die Arme. Aus dem Hut wird die „Umweltprämie“ gezaubert. Jeder, der ein neues Auto kauft und sein altes Auto verschrottet, soll 2.500 Euro vom Staat erhalten. Dafür werden im Konjunkturpaket II insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Interne Prognosen gehen davon aus, dass höchstens die Hälfte der Mittel überhaupt benötigt werden.

27. Januar 2009: Seit heute gilt die Abwrackprämie. Das Geld reicht für 600.000 Autos. Es gilt das Prinzip: Wer zu erst kommt, mahlt zuerst. Die Deutschen sind im Kauffieber, stürmen die Autohäuser.

06. Februar 2009: Der Bafa liegen seit dem Start der Abwrackprämie 17.500 schriftliche Anträge vor. In der Presse ist in den folgenden Tagen von 50.000, bald 100.000 Anträgen die Rede. Dem Volk wird klar, dass das Geldgeschenk bald zur Neige gehen wird. Und die Politik fragt sich, wie man damit umzugehen hat.

Mitte Februar 2009: Niemand hat das Konzept offensichtlich bis zum Ende durchdacht. Die Prämie ist an die Bedingung geknüpft, dass die Neuzulassung eines Fahrzeuges nachgewiesen werden kann. Aufgrund der Nachfrage steigt die Lieferfrist der Automobilhersteller. Viele potentielle Neuwagenbesitzer fürchten, leer auszugehen.

Daraufhin ändert die Bundesregierung das Verfahren. Ab Ende März sollen die Prämienanwärter ihre Anträge online stellen. Aufgrund der Reservierungsbestätigung soll der Prämienanspruch entstehen – auch wenn der Wagen noch nicht zugelassen wurde. Der von einem „Tsunami“ überraschte Bafin-Chef Arnold Wallraff braucht schnell eine IT-Lösung.

Es wird die IT-Firma Arago aus Frankfurt beauftragt, schnell eine IT-Lösung zu präsentieren. Laut eigenen Angaben beschäftigt sich dessen Technikvorstand Chris Boos seit 15 Jahren mit IT-Sicherheit und Computerarchitektur.

25. März 2009: Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Vize Frank-Walter Steinmeier (SPD) diskutieren öffentlich darüber, wie mit der Verlängerung der Abwrackprämie umzugehen sei. Beide sind sich darüber im Klaren, dass ein neues Auto das beste aller Wahlversprechen für die kommende Bundestagswahl ist.

30. März 2009: Die Online-Reservierung ist im Internet unter www.bafa.de zu erreichen. Oder auch nicht. Der Server geht in die Knie. Die Anfragen werden nur über einen Server beantwortet, der dem absehbaren Ansturm nicht stand hält. Weiterer Fehler: die persönlichen Daten der Antragssteller werden nicht via SSL verschlüsselt.

Ferner ist von betroffenen Antragsteller zu hören, dass diese eine Bestätigung mit den kompletten Datensätzen anderer Antragsteller erhalten haben. Andere Anträge verschwinden völlig. Ebenso die Pressesprecher der Bafa wie deren IT-Firma.

Anfang April: Es ist nun sichergestellt, dass jeder Antragsteller zu seinen 2.500 Euro Abwrackprämie kommt. Glücklicherweise verliert das Online-Portal zur Beantragung an Bedeutung, so dass keiner es für nötig hält, die Fehler auszumerzen. Ob der panische Schnellschuss ein großer Fehler war und das Chaos nur  vergrößert hat, will keiner der Verantwortlichen bewerten.

Mitte Mai: Der Ansturm auf die Prämie hat inzwischen nachgelassen. Rund 100 Tage nach dem Start haben die meisten Abwrackwilligen inzwischen ein Auto gekauft, das Strohfeuer beginnt zu verlöschen. Auf einen positiven Bescheid der Bafa warten die meisten Antragsteller bisher noch vergeblich. Lauf Angaben der Bafa beinhaltet der Stapel der unbearbeiteten Anträge rund 1.000.000 Anträge. Wie viele Anträge verloren gegangen sind, weiß bis dato noch niemand. Die Bafa beschäftigt inzwischen Zeitarbeiter um dem Chaos Herr zu werden.

IE – UserAgent ändern

Beim Aufruf einer Seite übermittelt Ihr Browser dem aufrufenden Webserver u.a. den Browsernamen, die Versionsnummer sowie das Betriebsystem.

Diese Daten können über die Registry geändert werden. öffnen Sie dazu den Registrierungseditor (Start > Ausführen > regedit > OK) und wählen Sie den Pfad

HKEY_CURRENT_USERSoftwareMicrosoftWindows _
CurrentVersionInternet Settings5.0

Hier erstellen Sie dann mit Neu > Schlüssel einen neuen Eintrag  “User Agent”.

In diem neu erstellten Ordner erstellen Sie drei weitere Ordner mit den Namen “Platform”, “Version” und “Compatible”, jeweils vom Typ “REG_SZ”.

Der IE hat unter Windows im Schlüssel “Compatible” immer den Wert “compatible”.  Das Betriebsystem (”Platform”) trägt bei Windows 2000 “Windows NT 5.0″, bei XP “Windows NT 5.1″ und Vista “Windows NT 6.0″ ein. Als “Version” sind hauptsächlich “MSIE 5.0″, “MSIE 5.5″, “MSIE 6.0″ und “MSIE 7.0″ bekannt.

Der Firefox trägt unter dem Schlüssel “Compatible” immer  “Windows” und als “Version” immer “U” ein. Dem Schlüssel “(Standard)” geben Sie den Wert “Mozilla/5.0″.

Opera trägt als “Version” wie der Firefox ein “U” ein. Als “Compatible” wird die Betriebsystemversion (”Windows NT 6.0″ für Vista) eingetragen.  Der Schlüssel “Platform” wird mit der Länderkennung “de” belegt. Die eigentliche Opera-Version kommt in den Schlüssel “Standard”  (beispielsweise “Opera/9.51″).

Beispiele:
* Windows XP SP2: Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.1)
* Windows 2003 Server: Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 5.2)
* Windows Vista: Mozilla/4.0 (compatible; MSIE 7.0; Windows NT 6.0)

Der Browserkennung können Sie auch eigene Werte hinzufügen. Dazu muss folgender Schlüssel in der Registry editiert werden:

HKEY_LOCAL_MACHINESOFTWAREMicrosoftWindowsCurrentVersion _
Internet SettingsUser AgentPost Platform

Einfach einen Zeichenfolge (ohne Wert) hinzufügen

USB Stick für Betriebsystem vorbereiten

Wenn auf einen USB-Stick beispielsweise ein Ubuntu-Linux-Derivat installiert werden soll, muss der USB-Stick zuerst vorbereitet werden. Es stört beispielsweise die U3-Funkionalität, die zu Schwierigkeiten beim Boot-Vorgang führen kann. Dieser U3-Standard wurden von den Herstellern der USB-Sticks entwickelt, um Windows-Programme ohne Installation auf einem Windows ausführen zu können. Wenn auf den Stick jedoch ein Betriebsystem soll, ist diese Funktionalität hinderlich.

Glücklicherweise lässt sich die Funktionalität auf den meisten Sticks entfernen. Auf der Seite www.u3.com/uninstall kann man das Freeware-Tool „U3 Launchpad Removal“ oder einfach „U3uninstall.exe“ herunterladen. Bevor Sie dieses Programm ausführen, entfernen Sie zuerst alle Daten vom Stick!

Das Programm sucht nach dem Start nach einem USB-Stick mit U3-Funktionalität. Wenn das Programm fündig wird, folgen Sie dem Assistenten mit „Weiter“ und bestätigen Sie, dass Sie alle Daten auf dem Stick entfernen möchten. Mit „Weiter“ beginnt der Vorgang. Danach sollte die Funktionalität entfernt sein. Ziehen Sie den Stick ab und stecken ihn erneut an den Windows-Rechner.

Danach muss der Stick bootfähig gemacht werden. Viele Sticks verfügen nicht über einen Master Boot Record. Wenn dem so ist, können Sie diesen inklusive einer Partitionstabelle mit dem Programm „HP USB Disk Storage Format Tool“ (Aktuell: Version 2.1.8, gibt es kostenlos im Netz) per Format anlegen. Starten Sie das Freeware-Tool mit eingestecktem USB-Stick. Auch hier gilt: Alle Daten gehen auf dem Stick verloren!

Prüfen Sie die erste DropDown-Schaltbox. Sie sollte auf Ihren zu formatierenden Stick verweisen. ändern sie gegebenenfalls das „File System“ in „FAT32“. In der Textbox „Volume label“ können Sie Ihrem Stick einen Namen vergeben. Deaktivieren Sie alle Haken bei „Format options“. Mit „Start“ beginnt der Formatiervorgang. Bestätigen Sie, dass die Daten gelöscht werden und warten Sie, bis das Programm Ihnen anzeigt, dass es fertig ist. Die sehen eine Box mit allen wichtigen Daten Ihres Sticks. Beenden Sie das Programm, entfernen den Stick und stecken ihn erneut an Ihren Windows-PC. Ein jungfräulicher Stick sollte erscheinen.

Das Elterngeld und die Statistik

Ja ist jetzt die Geburtenrate gestiegen oder nicht? Hat das Elterngeld endlich den Erfolg gebracht, dass in ein paar Jahren mehr rotzfreche Bengel mich in der Straßenbahn anpöbeln oder sterben wir langsam aus? Tja, wenn ich das nur wüsste …

Eine neue Studie zeigt wohl, dass zwar die Zahl der Mütter nicht steigt, wohl aber deren Anzahl Kinder. Soll heißen, Mütter bekommen nun mehr als durchschnittlich 1,x Kinder. Statistiker rechnen mit 675000 Neugeborenen. In Prozent ausgedrückt ist das ein Rückgang von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. So musste also das statistische Bundesamt trotz Elterngeld mitteilen, dass im vergangenen Jahr erneut weniger Kinder auf die Welt gekommen sind.

Gemäß dem Motto „traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“ kann man auch viel positives aus den Zahlen errechnen. Zeigen die Zahlen, dass die Zahlen der Geburten absolut gesunken sind, so zeigen diese Zahlen nicht, dass die Zahl der Frauen im geburtsfähigen Alter noch stärker gesunken ist.

„Wir haben durch die geringen Geburtenzahlen der vergangenen Jahrzehnte einen starken Rückgang der potentiellen Mütter“, so Reiner Klingholz, Leiter des Berliner Instituts.

Selbst bei einer gleichbleibenden Geburtenrate könne die Zahl der Kinder deshalb nicht steigen – denn wo weniger Frauen sind, werden auch weniger Kinder geboren. „Dass die Zahl der Geburten quasi gleich geblieben ist, ist deshalb schon ein kleiner Erfolg.“

Besonderes Augenmerk richten die Forscher gen Osten. Denn mit der Einführung des Elterngeldes haben die neuen Bundesländer massiv zugelegt. „Parallel zur Einführung des Elterngeldes 2007 werden Familiengründungen in ganz Deutschland wieder häufiger. Der Effekt war besonders im Osten Deutschlands zu beobachten, unter anderem, weil dort der Nachholbedarf nach dem massiven Geburteneinbruch Mitte der neunziger Jahre bis heute anhält.“, so Klingholz weiter.

Wurden 1997 in den neuen Bundesländern durchschnittlich nur 1,04 Kinder pro Frau geboren, waren es 2006 wieder 1,3 Kinder. Der Westen senke im gleichen Zeitraum seine Quote von 1,44 auf 1,34 Kinder.

„Weil das 2007 eingeführte Elterngeld die Doppelverdienergemeinschaft und damit erwerbstätige und oft auch gut qualifizierte Frauen begünstige, können diese Regionen davon nur wenig profitieren“, so die Forscher. Gemeint ist damit, dass die Geburtenrate im Vergleich zu ländlichen Regionen hauptsächlich in den Städten gestiegen ist. „In den Städten wurden in den vergangenen Jahren größere Fortschritte gemacht, was zum Beispiel den Ausbau der Ganztagsbetreuung angeht“, so Klingholz.

So ziehen die Forscher das Fazit, dass die Effekte des Eltergeldes sich als „ernüchternd“ erwiesen hätte, es aber keinen „Weg zurück“ geben würde. „Der Ausbau der Kinderbeetreuung unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern und von Ganztagesschulen ist dringend geboten – auch weil die Volkswirtschaft auf qualifizierte Frauen angewiesen ist.“

Seriennummern retten für PC-Neuinstallation

Schon unzählige Male stand ich bei Freunden vor dem streikenden PC und musste sagen, dass das Neuaufsetzen des Betriebsystemes die einzig gangbare Möglichkeit ist. Mit der Frage nach den CDs, die zum PC seinerzeit geliefert wurden, fängt die Suche an … die Frage, ob er auch alle Seriennummern für seine Software griffbereit hat, stelle ich schon gar nicht mehr.

Ein kleines nettes Freeware-Tool schafft da Abhilfe. License Crawaler (Aktuelle Version 0.0.40, www.klinzmann.name/licensecrawler_de) durchsucht die Registry nach installierter Software samt Lizenzschlüsseln. Diese Daten kann man einfach wegzusichern und beim Neuaufsetzen des PCs hat man so einen „Spickzettel“ bereit. Weiterer Vorteil: Man verschafft sich dadurch einen groben überblick, was auf dem (fremden) PC an Software installiert ist.

Laden Sie sich die Software aus dem Netz (Spiegelserver Chip-online o.ä.) und entpacken die Software. Aktuell ist die Software 75 KB groß bzw. klein und besteht nur aus einer – wohl in VB6 geschriebenen – EXE-Datei. Eine Installation ist nicht notwendig. Somit passt die Software optimal auch auf einen Datenrettungs-USB-Stick.

Nach dem Start der Anwendung und dem Akzeptieren der Lizenzbedingungen wählen Sie über eine DropDown-Box den zu durchsuchenden Rechner aus. Bei direkten Start am betroffenen PC ist dies „Localhost“. Für Admins sehr interessant: Die Suche über das Netzwerk.

Eine weitere DropDown-Box ermöglicht Ihnen den Bereich der Registry auszuwählen, der durchsucht werden soll. Wenn man nicht speziell nach etwas suchen möchte, bietet sich die Einstellung „HKEY_ALL“ an. Ferner nehme ich mir die Zeit und entferne den Haken bei „High speed scan“. Dann geht es mit dem Button „Start Search“ los.

Die Ausgabe lässt sich markieren und kopieren oder per Menü „File / Save“ als Textdatei speichern. Wenn diese dann beispielsweise auf einem USB-Stick gespeichert ist, kann mit dem Neuaufsetzen des PCs begonnen werden. Sicherheitsfanatiker können die Textdatei auch verschlüsselt speichern. Wählen Sie dazu „File / Save Encrypted“.

Was aber tun, wenn der PC komplett streikt und nicht mehr startet? Wenn nur das installierte Windows streikt, kann über eine Live-CD ein Betriebsystem gestartet werden und die Daten dann ebenfalls ausgelesen werden. Sinnvoller ist es – vor allem, wenn man über einen externen Datenspeicher wie beispielsweise einen Windows-Home-Server verfügt – eine automatische Sicherung durch den Licence Crawler durchführen zu lassen. Denn ein weiterer Vorteil dieser Application ist es, dass sie sich via Batch-Datei starten lässt. Legen Sie eine Batch-Datei an:

@ECHO OFF
[PFAD]licensecrawler.exe eula run save [PFAD]serials.txt exit reg HKEY_ALL cmd hide

Wie ersichtlich, können alle Befehle über die Command-Shell übergeben werden. Jetzt nur noch die Batch-Datei über den Task-Manager automatisieren (beispielsweise monatlich) und ein weiteres Rettungsnetz für unser geliebtes Windows wurde gespannt.

Der InternetExplorer und die index.dat

Wer sich mit Cookies und dem Ordner „Temporary Internet Files“ beschäftigt hat, ist sicherlich schon über die Datei „index.dat“ gestolpert. Doch jeder Versuch, in die Datei zu schauen und zu sie zu analysieren, schlägt mit Windows-Boardmitteln fehl. Der Verdacht, dass in dieser Datei weitere Surfspuren zu finden sind, liegt auf der Hand, selbst wenn der User regelmäßig über den Internet-Explorer seine Cookies und den Temp-Ordner leert. Der Verdacht wird weiter geschürt, denn die Größe der index.dat nimmt nicht ab, wenn die Bereinigungsfunktion über den IE gestartet wird.

Sie können die Datei kopieren und einmal über einen Texteditor öffnen. Sie werden sehen, dass dort immer noch Hinweise auf Ihre Online-Aktivitäten enthalten sind. Löschen der Datei? Fehlanzeige! Dies liegt daran, dass Windows diese Datei sofort mit dem Start öffnet und somit blockiert. Eine Lösung: Ein Skript, das beim Start von Windows die Datei löscht. Dies muss jedoch erfolgen, bevor Windows Zugriff auf diese Datei hat.

Erstellen Sie eine Batch-Datei mit folgendem Inhalt:

@ECHO OFF
REM Ordner Temporary Internet Files löschen
RD /S /Q “%USERPROFILE%Lokale EinstellungenTemporary Internet Files”
REM Verlauf löschen
RD /S /Q “%USERPROFILE%Lokale EinstellungenVerlauf”
REM Cookies löschen
RD /S /Q “%USERPROFILE%Cookies”

Erstellen Sie von der Batch-Datei eine Verknüpfung und kopieren diese in den Ordner “C:Dokumente und EinstellungenALL UsersStartmenüProgrammeAutostart”. Klicken Sie auf die Verknüpfung mit der rechten Maustaste und wählen Sie Einstellungen. Stellen Sie ein, dass das Skipt minimiert ausgeführt werden soll.

Probieren Sie es aus, ob das Skipt funktioniert. Wenn nicht liegt es daran, dass Windows beim Start des Skiptes bereits die Datei geöffnet hat. Eine Lösung, um die Datei loszuwerden ist den Rechner über ein anderes Betriebsystem (Live CD) zu starten. Auch der abgesicherte Modus von Windows kann eine Lösung sein.

Alternativ können Sie auch ein Freeware-Tool nutzen. Laden Sie „Index.dat Analyzer“ aus dem Netz (Aktuelle Version 2.5, www.systenance.com/indexdat.php) und installieren es. Nach dem Start sucht das Programm automatisch die index.dat. Danach können Sie über eine DropDown-Box die Datensätze der unterschiedlichen Dateien auswählen. Sie werden sehen, wie viel alte Spuren sich noch auf Ihrem PC befinden!

Über eine Filterfunktion können Sie die Analyse der Index.dat beeinflussen. Und Löschen von Einträgen geht natürlich auch …

Eiszeit im Kühlschrank

Nun gut, ich bekenne mich dazu. Ich bin ein Öko-Schwein. Ich habe einen Kühlschrank. Einen alten. Ehrlich gesagt, ich habe zwei Kühlschränke. Einer steht im Keller – nur für meine Getränke. Was sehr dekadent klingt, ist sehr praktisch. Denn gerade im Sommer ist kellerkaltes Bier auch nicht gerade erfrischend. Und für diesen Zweck ist Omas alter Kühlschrank ideal. Gut, im Winter muss ich die Leistung des Kühlschranks ein wenig runterdrehen, denn sonst bekomme ich schon mal einen Vorgeschmack auf die kommende Eiszeit. Im Sommer dagegen läuft alles optimal. Auch das Zählrad am Stromzähler.

Jetzt schrecke ich natürlich auf. Die EU-Kommission hat neue Energie-Labels für Haushaltsgeräte beschlossen. So erfahre ich, dass ein Altgerät der Effizienzklasse C gegenüber einem Kühlschrank der Klasse A++ rund 150 Euro Strom im Jahr mehr verbraucht. Das schreckt natürlich auf. Doch welche Effizienzklasse hat mein Uralt-Gerät?

Nach Willen der EU-Kommission wird es künftig nur noch wenig Energieeffizienzklassen geben, denn ab kommenden Juli dürfen keine Kühlschränke mehr in den Handel kommen, die nicht mindestens Effizienzklasse A erreichen. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten bei der Tagung des „Regelungsausschusses für Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung“ geeinigt. Weiter wurde eine grundsätzliche Neugestaltung der Energie-Labels für Haushaltsgeräte beschlossen. Neben der bisher üblichen Kategorien G bis A inklusive Unterkategorien soll auf den Etiketten nun auch ausgewiesen werden, wie viel Prozent Strom das Gerät weniger verbraucht als ein Vergleichsgerät der Effizienzklasse A. Bei einem niedrigeren Stromverbrauch von 25 Prozent gegenüber der Klasse A wird also auf dem Etikett künftig „A-25%“ vermerkt sein. Zwei Jahre später sollen dann nach dem Willen der EU-Kommission dann auch Geräte der A-Klasse aus dem Handel verschwinden. Zur Referenzklasse steigen dann Geräte der Klasse A+ auf.

In Europa verkaufte Waschmaschinen müssen ab Juli 2010 die Effizienzklasse A erfüllen. Ab Sommer 2013 dient hier die Klasse A+ als Referenz. Und Fernseher? Ab Juli kommenden Jahres dürfen in Europa nur noch Geräte verkauft werden, deren Verbrauch „unter dem Durchschnitt“ liegt. Als Referenzformel für Full-HD-Geräte mit einer Auflösung von 1920 × 1080 Pixeln werden 20 Watt + Displaygröße in Quadratdezimetern × 1,12 × 4,3224 Watt/dm2 angegeben. Alles klar? Bei allen anderen Fernseher liegt der Grenzwert dann bei 20 Watt + Displaygröße in Quadratdezimetern × 4,3224 Watt/dm2.

Was das bringt? Die EU-Kommission erhofft sich dadurch „klare Informationen“. Und natürlich eine massive Energieeinsparung. Diese soll bis zum Jahr 2020 zu jährlichen Energieeinsparungen in Höhe von 51 TWh (Fernsehgeräte: 43 TWh, Kühl- und Gefriergeräte: 6 TWh, Waschmaschinen: 2 TWh) führen. Zum Vergleich soll diese Menge dem jährlichen Stromverbrauch von Portugal und Lettland zusammen entsprechen. Die Abschaffung der Glühlampen soll bis 2020 weitere 80 TWh einsparen.

Ob das Ziel, „klare Informationen“ dem Käufer zu vermitteln, wirklich erfüllt wird, kann bezweifelt werden. Ich jedenfalls renne nicht sofort in den nächsten Geiz-Markt und entsorge Omas Erbstück. Auch wenn eine Ersparnis von 150 Euro im Jahr sicherlich nicht zu verachten sind. Immerhin werde ich nächsten Winter den Stecker aus meinem Getränkekühlschrank ziehen.